Wer entscheidet, ob der Versicherte im Sinne der sozialen Pflegeversicherung pflegebedürftig ist?
Im Allgemeinen übernimmt diese Aufgabe die Pflegekasse, die sich wiederum an der Einschätzung von Gutachtern sowie Sachverständigen orientiert. Diese Experten aus dem Gesundheitswesen beurteilen dann im persönlichen Gespräch mit Versicherten anhand spezifischer Begutachtungsrichtlinien, ob und inwieweit eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes vorliegt.
Welche Kriterien werden bei der Beurteilung eines Pflegegrades im Sinne der Pflegeversicherung (SGB XI) herangezogen?
In erster Linie sind es die vorhandenen körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Antragstellers, die bei der Begutachtung herangezogen werden, wie z. B. die körperliche Beweglichkeit, das Fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches, geistige und kommunikative Fähigkeiten, atypische Verhaltensweisen, die Selbstversorgung, die eigenständige Gestaltung des Tagesablaufes usw.
Zahlreich weitere Informationen finden sich im Internet.